Porträt

Cinésuisse setzt sich als Dachverband der Schweizerischen Film- und Audio­visions­branche für die ge­mein­sa­men Interessen der Mit­glie­der­verbände ein. Cinésuisse bietet eine Plattform für eine konstruktive Diskussion innerhalb der Filmbranche. Cinésuisse ist präsent bei filmpolitischen Themen und verteidigt die ge­mein­sa­men Interessen gegenüber der Politik und Verwaltung.

Hauptanliegen von Cinésuisse ist die Sicherung und Ver­­bes­se­run­gen der wirtschaftlichen, politischen und ge­sell­schaft­li­chen Rahmenbedingungen, die für die Entfaltung und das Gedeihen einer lebendigen Film- und Audiovisionsbranche nötig sind. Dazu gehören namentlich die Ent­wick­lung und Erweiterung be­ste­hen­der und neuer Instrumente der Film- und Audio­visions­förderung sowie eigene Aktivitäten in diesem Rahmen.

Cinésuisse steht ein für die gesamte Vielfalt der audiovisuellen Produktion. Sie tritt ein für das Recht aller beteiligten Verbände und deren Einzel­mit­glie­der auf Freiheit und Autonomie in der Wahl ihres Ausdrucks und ihrer Mittel, ohne Unterschiede be­züg­lich Genre, Ausrichtung, Machart oder Länge von Produktionen und stellt sich insbesondere gegen jegliche Dis­kri­mi­nie­rung oder Ausgrenzung aufgrund solcher Kriterien.

Porträt

Cinésuisse setzt sich als Dachverband der Schweizerischen Film- und Audio­visions­branche für die ge­mein­sa­men Interessen der Mit­glie­der­verbände ein. Cinésuisse bietet eine Plattform für eine konstruktive Diskussion innerhalb der Filmbranche. Cinésuisse ist präsent bei filmpolitischen Themen und verteidigt die ge­mein­sa­men Interessen gegenüber der Politik und Verwaltung.

Hauptanliegen von Cinésuisse ist die Sicherung und Ver­­bes­se­run­gen der wirtschaftlichen, politischen und ge­sell­schaft­li­chen Rahmenbedingungen, die für die Entfaltung und das Gedeihen einer lebendigen Film- und Audiovisionsbranche nötig sind. Dazu gehören namentlich die Ent­wick­lung und Erweiterung be­ste­hen­der und neuer Instrumente der Film- und Audio­visions­förderung sowie eigene Aktivitäten in diesem Rahmen.

Cinésuisse steht ein für die gesamte Vielfalt der audiovisuellen Produktion. Sie tritt ein für das Recht aller beteiligten Verbände und deren Einzel­mit­glie­der auf Freiheit und Autonomie in der Wahl ihres Ausdrucks und ihrer Mittel, ohne Unterschiede be­züg­lich Genre, Ausrichtung, Machart oder Länge von Produktionen und stellt sich insbesondere gegen jegliche Dis­kri­mi­nie­rung oder Ausgrenzung aufgrund solcher Kriterien.

Organisation

Vorstand

Fabien Fivaz (Präsident)
Philippe Probst (FTB)
Edna Epelbaum (ProCinema)
Katrin Renz (IG)
Barbara Miller (ARF/FDS)
Louis Mataré (GARP)

Geschäftsführerin

Salome Horber

Mitglieder

ARF/FDS

Verband Filmregie und Drehbuch Schweiz

Der ARF/FDS ist der Zusammenschluss der schweizerischen Filmemacherinnen und Filmemacher (Filmautor:innen, Drehbuchautor:innen, Regisseur:innen, Autoren- bzw. Regisseur-Produzent:innen) und vertritt die Interessen des freien Films in der Schweiz. Er setzt sich für die Entwicklung eines eigenständigen schweizerischen Films, für eine vielfältige Filmkultur in der Schweiz und für die künstlerischen und beruflichen Interessen seiner Mitglieder ein.

Kontakt: Roland Hurschler

Neugasse 6
8005 Zürich
Tel. +41 (0)44 253 19 88
info[at]arf-fds.ch
www.arf-fds.ch

AROPA

Association Romande de la Production Audiovisuelle

Der Verband AROPA (ehemals Forum de la Production Cinématographique Romande) vereinigt die Filmproduzent_innen aus der Westschweiz und vertritt deren Interessen auf regionaler sowie nationaler Ebene. Dank des Einsatzes unserer Mitglieder entstand die Stiftung Cinéforom, welche die Finanzierungen aus den verschiedenen Kantonen der Romandie zusammenführt und verwaltet. AROPA ist mit 4 Sitzen im Stiftungsrat vertreten.  Auf nationaler Ebene ist AROPA Mitunterzeichner des Pacte de l’audiovisuel mit der SRG und in regelmässigem Austausch mit dem BAK, den Berufsverbänden, anderen Regionalfonds, dem Teleproduktionsfonds sowie Verwertungsgesellschaften.

Kontakt: Cyril Tissot

2400 Le Locle
info[at]aropa.ch
www.aropa.ch

CINEDUCATION

Verein zur Förderung der Filmbildung

Der Verband cineducation.ch vereinigt Institutionen, die im Bereich der Filmbildung und Filmvermittlung tätig sind und die kreative Nutzung sowie den analytischen Umgang mit dem Medium Film bei Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen fördern.

Kontakt: Urs Fitze / Filippo Lubiato

Nägeligasse 4
3011 Bern
Tel. +41 (0)31 530 35 35
info[at]cineducation.ch
www.cineducation.ch

CINEMATHEQUE SUISSE

Nationales Filmarchiv

Die Cinémathèque suisse verwahrt heute 80’000 Filmkopien, 2,8 Millionen Fotografien und 1’000’000 Plakate. Neben Spiel- und Dokumentarfilmen umfassen die einzigartigen Bestände der Cinémathèque suisse auch Archivdokumente der Schweizer Filmwochenschau, Werbe- und Auftragsfilme sowie Amateurfilme. Sie sind das audiovisuelle Gedächtnis unseres Landes. Wie alle vergleichbaren Institutionen weltweit sammelt die Cinémathèque suisse alles, was mit der Filmverbreitung in unserem Land zusammenhängt. Ihre Bestände beschränken sich also nicht auf die einheimische Produktion, sondern enthalten Filme jeglicher Herkunft und Formate

Kontakt: Chicca Bergonzi

Casino de Montbenon
Allée Ernest-Ansermet 3
Postfach
1001 Lausanne
Tel. +41 (0)58 800 02 00
info[at]cinematheque.ch
www.cinematheque.ch

CONFERENCE DES FESTIVALS

Im März 2010 haben sich die Veranstalter der wichtigsten Schweizer Filmfestivals im Verein „Conférence des festivals“ zusammengeschlossen. Begonnen hat damit ein strukturierter Austausch zwischen den bedeutendsten Schweizer Filmfestivals. Ausgangslage ist die gemeinsame Überzeugung, dass Filmfestivals einen wesentlichen Beitrag zur nationalen Filmkultur leisten. Ziel der „Conférence des festivals“ ist es die Vertretung gemeinsamer Interessen in der Öffentlichkeit sowie die verstärkte Zusammenarbeit im operativen, technischen und filmpolitischen Bereich.

Kontakt: Philippe Clivaz, Präsidium – Jessie-Joy Kuonen, Sekretariat

Conférence des festivals
c/o FIFF
Esplanade de l’Ancienne Gare 3
1700 Fribourg
contact[at]film-festivals.ch

https://www.fiff.ch/de/conference-des-festivals

FILMDISTRIBUTION SCHWEIZ

Der Branchenverband der Filmdistributionsunternehmen in der Schweiz vertritt die Interessen seiner Mitglieder auf nationaler und internationaler Ebene.

Kontakt: Lea Meister

Zieglerstrasse 29
3007 Bern
Tel. +41 (0)31 387 37 30
info[at]filmdistribution.ch
www.filmdistribution.ch

FOCAL

Stiftung Weiterbildung Film und Audiovision

FOCAL ist das Schweizer Kompetenzzentrum für Weiterbildungen in Film und Audiovision. Das Angebot deckt alle Bereiche der Filmberufe ab und vermittelt praxisnahe Fachkenntnisse und internationales Know-How.  In den Kursen können Filmprofis neue Arbeitsweisen ausprobieren, sich austauschen, Inspiration finden und ihr Netzwerk erweitern.

Kontakt: Rachel Schmid

Laupenstrasse 35
3008 Bern
Tel. +41 31 566 52 20
info[at]focal.ch
www.focal.ch

FTB/ASITIS

Verband Schweizerischer Filmtechnischer und Audiovisueller Betriebe

Der Verband FTB/ASITIS umfasst hauptsächlich Unternehmen, welche bei Film-, Video- und TV-Produktionen in professionellen Formaten technische Dienstleistungen anbieten. Im Fernsehbereich setzt sich der Verband für eine angemessene Auslagerung von technischen Dienstleistungen an die audiovisuelle Industrie ein. Er strebt im Rahmen von Gesetz und Konzessionsbestimmungen partnerschaftliche, faire Geschäftsbeziehungen mit den schweizerischen Fernsehunternehmen an.

Kontakt: Philippe Probst

Advokaturbüro Fuhrer, Marbach & Partner
Konsumstrasse 16 A
3007 Bern
Tel. +41 (0)31 382 44 33
info[at]ftbasitis.ch
www.ftbasitis.ch

GARP

Gruppe Autor:innen, Regisseur:innen, Produzent:innen

Der Verein GARP ist ein Zusammenschluss von unabhängigen Autor:innen, Regisseur:innen und Produzent:innen, die gemeinsam bestmögliche Voraussetzungen schaffen wollen, um in der Schweiz die Herstellung und den Vertrieb künstlerisch wertvoller Kinofilme und audiovisueller Werke zu optimieren und gleichzeitig die Bedingungen so gestalten wollen, dass diese sich auf dem Markt behaupten können. Die Mitglieder setzen sich für eine offene Gesprächskultur untereinander und mit Partnern aus Politik, Verwaltung, Fernsehanstalten und Wirtschaft ein. Das Vertrauen zwischen Regisseur:innen und Produzent:innen soll durch spartenübergreifende Grundsatzdiskussionen permanent gepflegt werden. Auf dieser Basis will GARP mit vereinten Kräften zusätzliche Mittel für den Schweizer Film erschliessen und darauf hinwirken, dass die Förderinstrumente für die unabhängige Produktion und den Verleih ausgebaut werden.

Kontakt: Louis Mataré

Postfach
8034 Zürich
Tel . +41 (0)44 422 47 70
info[at]garp-cinema.ch
www.garp-cinema.ch

GSFA

Animationsfilm Schweiz

Der GSFA ist der Berufsverband der professionellen Animationsfilmschaffenden in der Schweiz (Autor:innen, Regisseur:innen, Produzent:innen, Techniker:innen) und fungiert als nationale Sektion der ASIFA (Association Internationale du Film d’Animation). Als Anlaufstelle und offizielles Sprachrohr des Animationsfilms vertritt er die Interessen der Branche im In- und Ausland. Der GSFA setzt sich für die Förderung der Produktion und Verbreitung von Animationsfilmen ein und wahrt die besonderen Belange dieser Kunstform gegenüber politischen Entscheidungsträgern und Branchenakteuren.

Kontakt: Carole Bagnoud

Zinggstrasse 16
3007 Bern
Tel. +41 (0)31 394 00 02
info[at]swissanimation.ch
www.swissanimation.ch
www.animation.ch

IG

IG unabhängige Schweizer Filmproduzent:innen

Die IG ist eine Interessengemeinschaft unabhängiger und professioneller Schweizer Filmproduzent:innen, welche die in der IG-CHARTA definierten Ziele unterstützen und mindestens einen Langfilm produziert und ausgewertet haben. Die IG ist offen für alle Filmproduzent:innen der Schweiz, auch wenn sie bereits durch einen anderen Verband vertreten sind.

Kontakt: Matthias Münger

c/o Advokatur Gartenhof
Gartenhofstrasse 15
Postfach 9819
8035 Zürich
Tél. +41 (0)43 317 18 73
info[at]independentproducers.ch
www.independentproducers.ch

PROCINEMA

Schweizerischer Verband für Kino und Filmverleih

ProCinema ist der Dachverband der Schweizer Kino- und Filmverleihunternehmen. ProCinema bietet Statistiken, politische Interessenvertretung und weitere Dienstleistungen für seine Mitglieder an, sowie den Vertrieb des nationalen Kinogutscheins. Der Verband ist das zentrale Gedächtnis der Schweizer Kinolandschaft und hat die Promotion des Films im Kinosaal als Mission.

Kontakt: Ivette Djonova

Schwarztorstrasse 56
Postfach 399
3000 Bern 14
Tel. +41 (0)31 387 37 00
info[at]procinema.ch
www.procinema.ch

SFA

Swissfilm Association

Die SFA ist der Verband der Schweizer TV, Auftrags- und Werbefilmproduzenten, die professionelle Produktionen herstellen. Als Branchenverband vertritt sie die Interessen der Filmproduzenten in wirtschaftlichen, rechtlichen und sozialen Belangen. Hauptanliegen sind die Sicherung des Produktionsstandortes Schweiz, die Qualitätsförderung und die Professionalität der Filmproduktion.

Kontakt: Flavio Gerber

Weinbergstrasse 148
8006 Zürich
Tel. +41 (0)79 797 47 77
office[at]swissfilm-association.ch
www.swissfilm-association.ch

SFP

Schweizerischer Verband der FilmproduzentInnen

Der Verband setzt sich für die Interessen von Filmproduzentinnen und Filmproduzenten in filmpolitischen und filmwirtschaftlichen Fragen ein. Er vertritt seine Mitglieder in Organisationen und Institutionen der Audiovisionsbranche. Er gehört zudem zu den Gründungsmitgliedern von Suissimage und Swissperform. Ziel des SFP ist es, die Bedingungen der audiovisuellen Produktion in der Schweiz zu verbessern, die internationale Zusammenarbeit zwischen Produktionsfirmen zu unterstützen und ihre Wettbewerbsfähigkeit im internationalen Kontext zu stärken.

Kontakt: Laura Kerstjens

Zinggstrasse 16
3007 Bern
Tel. +41 (0)31 370 10 60
info[at]swissfilmproducers.ch
www.swissfilmproducers.ch

SKV/ACS

Schweizerischer Kinoverband

Der Schweizerische Kino-Verband ist der Berufs- und Branchenverband der schweizerischen Kinounternehmer und Kinunternehmerinnen. Er ist der grösste Schweizer Verband der Unterhaltungsindustrie. Der SKV ist der Dachverband fast aller Kinobetriebe der Schweiz. Er pflegt Kontakte mit sämtlichen Branchenorganisationen der Filmwirtschaft und Filmkultur im In- und Ausland und setzt sich für eine einfache Regelung der Beziehungen zwischen seinen Mitgliedern einerseits und den Verwertungsgesellschaften, den Filmverleihern sowie der ProCinema andererseits ein.

Kontakt: Cédric Bourquard

Theaterstrasse 10
8001 Zürich
Tel. +41 (0) 44 265 265 80
info[at]skv-acs.ch
www.skv-acs.ch

SONART

Musikschaffende Schweiz

SONART ist der Berufsverband der freischaffenden Musiker_innen in der Schweiz. Er vertritt deren Interessen auf politischer und gesellschaftlicher Ebene. Er setzt sich ein für gute berufliche Rahmenbedingungen und bietet ein breites Dienstleistungs- und Beratungsangebot an.

Kontakt: Cécile Drexel

Konradstrasse 61
8005 Zürich
Tel: +41 (0)31 511 52 65
cecile.drexel[at]sonart.swiss
www.sonart.swiss

SSA – SOCIÉTÉ SUISSE DES AUTEURS

Genossenschaft zur Verwaltung der Urheberrechte für Bühnen- und audiovisuelle Werke

Die Société Suisse des Auteurs (SSA) verwertet Urheberrechte in den Bereichen Bühne und Film. Sie vereinigt Urheberinnen und Urheber aus den Sparten Drehbuch, Filmregie, Theater, Komposition und Choreografie unter ihrem Dach, fördert damit den bewilligten Zugang zu den Werken und achtet darauf, dass deren Urheberinnen und Urheber eine faire Vergütung erhalten. Der Kulturfonds der SSA unterstützt das Schaffen von neuen Werken, die Stiftung Fonds de secours trifft finanzielle Vorsorge für die Mitglieder.

Kontakt: Jürg Ruchti

Rue Centrale 12
Postfach 1359
1001 Lausanne
Tel. +41 (0)21 313 44 55
www.ssa.ch

SSFV

Schweizer Syndikat Film und Video

Das SSFV ist der Berufsverband der professionellen Filmschaffenden Crew und Cast der Schweiz. Es vertritt Filmschauspieler:innen der Deutschschweiz sowie die technischen und künstlerischen Filmschaffenden der gesamten Schweiz. Mit über 800 Mitgliedern ist er der grösste Arbeitnehmerverband der Branche und setzt sich für faire Löhne und Arbeitsbedingungen bei Dreharbeiten und in der Postproduktion ein.

Kontakt: Nicole Barras – ab 1.8.2026: Claude Witz

Zeughausstrasse 31
Postfach 451
8021 Zürich
Tel. +41 (0)44 272 21 49
info[at]ssfv.ch
www.ssfv.ch

SSV/ASCA

Schweizer Studiofilm Verband

Der Schweizer Studiofilm Verband SSV vereinigt Verleiher und Kinos, welche sich für die Verbreitung des unabhängigen, insbesondere schweizerischen, europäischen und Trikont- Filmschaffens einsetzen. Der Begriff „Studiofilm“ umschreibt anspruchsvolle, qualitativ hochstehende Filme, die bezüglich des Inhalts und Aussage wie auch der Erzählweise als wertvoll qualifiziert sind.

Kontakt: Sabine Girsberger

c/o Filmcoopi Zürich
Heinrichstrasse 114
8005 Zürich
info[at]independent-pictures.ch
www.independent-pictures.ch

SWISS FILMS

 

SWISS FILMS ist die Promotionsagentur des Schweizer Films. Sie macht das Schweizer Filmschaffen weltweit sichtbar. Im Auftrag des Bundesamtes für Kultur unterstützt sie Schweizer Filmschaffende bei der Promotion und Vermarktung ihrer Werke und stärkt ihre internationale Vernetzung. Sie berät Produzentinnen und Produzenten zu ihren Verwertungsstrategien und fördert mit ihren Unterstützungsmassnahmen gezielt die Promotion und Vertrieb von Schweizer Filmen im In- und Ausland.

Kontakt: Nicola Ruffo

Neugasse 6
Postfach
8031 Zürich
Tel. +41 (0)43 211 40 50
info[at]swissfilms.ch
www.swissfilms.ch

Statuten des Vereins

1. Name und Sitz

Unter dem Namen „Cinésuisse“ besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB mit Sitz in Bern.

2. Zweck

Der Verein bezweckt, die gemeinsamen Interessen der Film- und Audiovisionsbranche wahrzunehmen und die Vielfalt des schweizerischen Filmschaffens zu gewähren und zu fördern.

Hauptanliegen von Cinésuisse sind die Sicherung und Verbesserung der wirtschaftlichen, politischen und gesellschaftlichen Rahmenbedingungen,
die für die Entfaltung und das Gedeihen einer lebendigen Film- und Audiovisionsbranche nötig sind. Dazu gehören namentlich die Entwicklung und Erweiterung bestehender und neuer Instrumente der Film- und Audiovisionsförderung sowie eigene Aktivitäten in diesem Rahmen.

Cinésuisse steht für die gesamte Vielfalt der audiovisuellen Produktion ein.
Er tritt für das Recht aller beteiligten Verbände und deren Einzelmitglieder auf Freiheit und Autonomie in der Wahl ihres Ausdrucks und ihrer Mittel ein,
ohne Unterschiede bezüglich Genre, Ausrichtung, Machart oder Länge von Produktionen und stellt sich insbesondere gegen jegliche Diskriminierung oder Ausgrenzung aufgrund solcher Kriterien.

3. Mitgliedschaft

3.1 Vollmitglied

Mitglied werden kann ein nationaler oder sprachregionaler Verband, welcher die Zielsetzung des Vereins unterstützt und dessen Mitglieder beruflich in der Film- und Audiovisionsbranche tätig sind.

Jedes Mitglied ist stimmberechtigt, deren Vertretungen sind in den Vorstand wählbar.

3.2 Assoziiertes Mitglied

Assoziiertes Mitglied kann eine Institution (Verein, Stiftung, Körperschaft) werden, welche im Filmbereich tätig ist (Ausbildung, Filmfestival, Promotion usw.) und die Zielsetzung des Vereins unterstützt.

Ein assoziiertes Mitglied hat die Möglichkeit an Mitgliederversammlungen teilzunehmen. Es verfügt über ein Antragsrecht, hingegen hat es kein Stimmrecht.

Ein assoziiertes Mitglied kann nicht im Vorstand vertreten sein, aber in Arbeitsgruppen mitwirken.

Für die Aufnahme und den Ausschluss eines assoziierten Mitglieds gelten dieselben Regeln wie für ein Vollmitglied.

Die Mitglieder verpflichten sich und ihre jeweiligen Einzelmitglieder, die Vereinbarung über allgemeine Anstellungsbedingungen für freie, technische und künstlerische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie die Brachenvereinbarung ProCinema für sich und ihre Mitglieder anwendbar zu erklären, soweit sie im Anwendungsbereich der betreffenden Vereinbarungen tätig sind.

4. Erwerb und Verlust der Mitgliedschaft

Wer Mitglied des Vereins werden will, hat ein schriftliches Gesuch an den Vorstand zu richten. Über die Aufnahme neuer Mitglieder entscheidet die Mitgliederversammlung.

Der Austritt aus dem Verein ist unter Einhaltung einer einmonatigen Kündigungsfrist jederzeit durch schriftliche Mitteilung an den Vorstand möglich. Der Mitgliederbeitrag ist in jedem Fall für das ganze angebrochene Jahr geschuldet.

Wer in gravierender Weise oder wiederholt gegen die Zielsetzung des Vereins verstösst oder trotz Mahnung seinen Mitgliederbeitrag nicht bezahlt, kann durch Beschluss der Mitgliederversammlung aus dem Verein ausgeschlossen werden.

5. Organe

Organe des Vereins sind
a) die Mitgliederversammlung
b) der Vorstand
c) die Revisionsstelle

6. Mitgliederversammlung

Die Mitgliederversammlung ist das oberste Organ des Vereins. Sie tagt mindestens vier Mal jährlich. Mitgliederversammlungen können jederzeit auf Antrag von einem Fünftel der Mitglieder oder mit Beschluss des Vorstandes einberufen werden. Wird die Mitgliederversammlung von Mitgliedern verlangt, so ist der Vorstand verpflichtet, die Versammlung innerhalb von vier Wochen nach Eingang des Antrages einzuberufen.

Die Mitglieder werden durch den Vorstand schriftlich und unter Bekanntgabe der Traktanden zehn Tage vor dem Datum der Mitgliederversammlung eingeladen.

Die Mitglieder bezeichnen einen ständigen Vertreter oder eine ständige Vertreterin in der Mitgliederversammlung sowie dessen bzw. deren Stellvertreter/-in.

7. Zuständigkeit

Die Mitgliederversammlung ist zuständig für die folgenden Geschäfte:

  • Erlass und Änderung der Statuten
  • Aufnahme und Ausschluss von Mitgliedern
  • Genehmigung von Jahresrechnung und Budget
  • Wahl des Präsidenten oder der Präsidentin und der übrigen Mitglieder des
    Vorstandes
  • Wahl des Sekretärs oder der Sekretärin
  • Wahl der Revisionsstelle
  • Beratung und Beschlussfassung im Zusammenhang mit der
    Mitgliedschaft im Verein MEDIA Desk Suisse
  • Beschlussfassung über die konkreten Tätigkeitsgebiete und
    Vereinsprojekte
  • Beschlussfassung über die Delegation von Geschäften an den Vorstand
    und dessen Entscheidfindung
  • Beschlüsse über die Bildung von Arbeitsgruppen, deren Pflichtenheft und
    Entscheidfindung
  • Genehmigung einer Aufgabendelegation an Aussenstehende
  • Genehmigung des Beitritts des Vereins zu anderen Organisationen
  • Beschlüsse über Anträge, welche ihr von Seiten des Vorstandes oder
    durch einzelne Mitglieder unterbreitet werden sowie
  • Auflösung des Vereins.

8. Abstimmung der Mitgliederversammlung

Den Vorsitz der Mitgliederversammlung hat der Präsident oder die Präsidentin des Vorstandes.

Die Mitgliederversammlung fällt ihre Entscheide grundsätzlich durch einstimmigen Beschluss aller anwesenden und stimmenden Mitglieder.

Die Mitgliederversammlung entscheidet mit 2/3-Mehrheit der anwesenden und stimmenden Mitglieder:

über den Ausschluss von Mitgliedern
über Geschäfte, für welche dies die Mitgliederversammlung ausdrücklich beschlossen hat
über Anträge für die Wahl von Vorstandsmitgliedern des Vereins MEDIA Desk Suisse
über die Auflösung des Vereins
Jedes Vereinsmitglied hat eine Stimme und darf maximal ein weiteres Mitglied vertreten, von dem es schriftlich zur Stellvertretung bevollmächtigt ist.

Über nicht traktandierte Geschäfte kann Beschluss gefasst werden, wenn alle Mitglieder anwesend sind und alle zustimmen, darauf einzutreten.

9. Zusammensetzung des Vorstandes

Der Vorstand besteht aus dem Präsidenten oder der Präsidentin und mindestens zwei weiteren Mitgliedern. Die Amtsdauer des Vorstandes beträgt ein Jahr.

10. Zuständigkeit des Vorstandes

Der Vorstand besorgt die laufenden Geschäfte des Vereins. Er ist für alle Angelegenheiten zuständig, welche ihm durch Beschluss der Mitgliederversammlung übertragen wurden oder ihm von Gesetzes wegen vorbehalten sind. Er betreibt ein Sekretariat, welches gegen aussen als Anlaufstelle fungiert.

11. Beschlüsse des Vorstandes

Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn wenigstens zwei Mitglieder anwesend sind.

Er entscheidet grundsätzlich mit einfachem Mehr, soweit nicht die Mitgliederversammlung bei der Delegation eines Geschäftes an den Vorstand dafür ein qualifiziertes Mehr beschliesst.

Brieflich gefasste Beschlüsse des Vorstandes sind dann gültig, wenn alle Vorstandsmitglieder dem Antrag zustimmen.

12. Revisionsstelle

Die Mitgliederversammlung wählt eine natürliche oder juristische Person als Revisionsstelle, wobei ein Vereinsmitglied oder aber eine aussenstehende Drittperson mit dieser Aufgabe betraut werden kann. Die Amtsdauer beträgt ein Jahr.

Die Revisionsstelle prüft die Rechnungsführung des Vereins und erstattet jährlich Bericht und Antrag zuhanden der Mitgliederversammlung.

13. Finanzielles

Der Verein finanziert sich durch die Beiträge seiner Mitglieder im Betrage von Fr. 1’000.- pro Jahr sowie durch weitere Erträge.

Für die Verbindlichkeiten des Vereins haftet ausschliesslich das Vereinsvermögen. Jede persönliche Haftung der Mitglieder ist ausgeschlossen.

14. Auflösung und Liquidation

Im Falle der Auflösung des Vereins gilt der Vorstand als mit der Liquidation beauftragt. Ein allenfalls noch vorhandenes Vereinsvermögen ist einer anderen Organisation mit möglichst ähnlicher Zielsetzung zuzuwenden.

Statuten vom 7. März 2002, revidiert am 12. März 2003, am 20. September 2005, am 19. Januar 2006, am 9. März 2006, am 5. Juni 2007 und am 7. August 2020.